Allzu oft liest und hört man von Fällen, in denen Geld vom Girokonto abgebucht wurde, obwohl keine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt worden war.
Leider ersinnen dubiose (oder besser: kriminelle) Unternehmer immer wieder neue Möglichkeiten, um an unser Geld zu kommen. Vielleicht haben auch Sie schon einen Brief mit verlockenden Angeboten wie etwa der (nahezu sicheren) Aussicht auf hohe Gewinne erhalten?
Inhaltsverzeichnis
Vorsicht: Keine Bankverbindungen bekannt geben!
Was dann folgt, läuft nach immer demselben Schema ab: Der Interessierte ruft zurück, um eine auf dem Brief notierte Registrierungsnummer durchzugeben. Da es sich beim Gesprächspartner um sorgfältig geschultes Personal handelt, entlockt man Ihnen ganz nebenbei (Sie bemerken es oftmals kaum!) oder mit fadenscheinigen Begründungen Ihre Bankverbindung.
Vorsicht vor Abbuchungen geringer Beträge
Wenn Sie nun auf die Auszahlung Ihres Gewinns warten und immer wieder gespannt Ihre Bankauszüge ansehen, werden Sie statt des Zahlungseingangs die Abbuchung eines meist eher geringen Betrags feststellen.
Service Gebühr für Lotterien & Co – „Einwilligung“
Wenn Sie Glück haben, erreichen Sie jemanden bei dem Unternehmen und erfahren, dass es sich um eine Service-Gebühr, um den Beitrag zur Teilnahme an einer Lotterie oder was auch immer handelt. Und Sie hätten Ihre Einwilligung dazu schließlich telefonisch gegeben. Wie solle man sonst an Ihre Bankdaten kommen?
Kriminielle Machenschaften aus dem Ausland
Mit etwas weniger Glück sitzt Ihr „Geschäftspartner“ im Ausland und ist dort nicht zu erreichen. Vielleicht hat er sich auch längst aus dem Staub gemacht und führt seine kriminellen Machenschaften unter einem neuen Namen fort.
Missbrauch des Einzugsverfahrens
Dabei ist das Einzugsverfahren eine weit verbreitete Methode zwischen Kunde und Lieferant, um rasch und unkompliziert Rechnungen zu bezahlen bzw. den geforderten Betrag zu erhalten. Es setzt aber immer voraus, dass der Schuldner seine Einwilligung dazu gegeben hat. Zwar reicht das auch in mündlicher Form, aber schriftlich ist es allemal besser. Dann hat jeder einen Nachweis in der Hand.
Der Einzugsberechtigte schließt mit der jeweiligen Bank lediglich einen Rahmenvertrag ab, in dem er sich u. a. verpflichtet, diesen nicht zu missbrauchen – Papier ist geduldig. Liegt eine solche Vereinbarung vor, weist die Bank die jeweiligen Zahlungen an – ohne übrigens nach der Rechtmäßigkeit zu fragen.
Zurückforderung fälschlich eingezogener Beträge
Als Verbraucher haben Sie jedoch das Recht, innerhalb von 42 Tagen fälschlich eingezogene Beträge zurückzufordern. Die Bank muss dem Folge leisten – ebenfalls, ohne nach Gründen zu fragen. Das ist immerhin ein Trost, setzt aber voraus, dass Sie regelmäßig Ihre Bankauszüge kontrollieren, was aber eigentlich ohnehin selbstverständlich sein sollte.
Vorsicht vor Bekanntgabe von Bankdaten & Einzugsermächtigung
Außerdem sollten Sie Ihre Bankdaten nur wirklich vertrauenswürdigen Unternehmen verraten. Wenn Sie davon ausgehen können, dass man dort kein Schindluder damit treibt, stellt das Einzugsverfahren tatsächlich eine sehr bequeme Zahlungsmethode dar.
Keine anonymen Anrufe annehmen!
Und was kann man noch tun, um sich vor Betrügern, wie ich sie eingangs beschrieben habe, zu schützen? Werfen Sie Lockangebote mit tollen Gewinnchancen sofort in den Papierkorb! Wenn Sie an einem seriösen Preisausschreiben teilgenommen haben, müssen Sie sich nicht extra melden. Man wird Ihnen unaufgefordert Ihren Gewinn zukommen lassen – Geldbeträge auf Wunsch auch per Verrechnungsscheck. Nehmen Sie noch anonyme Anrufe (mit unterdrückter Rufnummer) an? Mehr als 50% dieser Anrufer haben etwas vor Ihnen zu verbergen. Lehnen Sie solche Gespräche ab, und der Großteil der Betrüger wird gar nicht mit Ihnen in Kontakt kommen!
Schreibe einen Kommentar